Was sind Tonerkartuschen?

Rechnungen, Lieferscheine, Verträge – täglich drucken wir Unmengen an Papierkram. Meist geschieht dies mit einem Laserdrucker, der zum Drucken Tonerkartuschen benötigt. Eine Tonerkartusche besteht aus mehreren Komponenten z.B. der OPC-Trommel. Diese sorgt dafür, dass der Toner auf das Papier gebracht wird. Je nach Bauart und –typ können zwischen 500 und 30.000 Seiten gedruckt werden, bevor die Kartusche leer ist.

Wohin nun mit der leeren Tonerkartusche?
Wo kann ich die leere Tonerkartusche entsorgen?

Tonerkartuschen zum Wertstoffhof?

Als Privatperson mit handelsüblichen Mengen steht es Ihnen natürlich frei Ihre leeren Tonerkartuschen auf dem nächst gelegenem Wertstoffhof ohne Vergütung zu entsorgen.

Dies gilt allerdings ausdrücklich nicht für gewerbetreibende Unternehmen. Diese müssen sich selbst um die Tonerkartuschen Entsorgung bei einem zertifizierten Entsorgungspartner kümmern und diesen Vorgang bei den derzeit zunehmenden Kontrollen auch belegen.

Tonerkartuschen in den Hausmüll?

Bis vor einigen Jahren war es möglich, die Tonerkartuschen über den Hausmüll zu entsorgen. Inzwischen wurde die Entsorgung per Gesetz (ElektroG) geregelt und damit ist die Entsorgung per Hausmüll verboten.

Warum?

Da viele Hersteller auf ihren Tonerkartuschen einen Chip verwenden, fällt diese unter das ElektroG, und muss dementsprechend entsorgt und verwertet werden. Der Hausmüll wird in Deutschland in thermischen Verwertungsanlagen verbrannt. Leere Tonerkartuschen müssen laut ElektroG stofflich (nicht thermisch) verwertet werden.

Somit bleibt die Frage, wo ich letzten Endes die Tonerkartuschen entsorgen kann.

Tonerkartuschen und das ElektroG

Doch was beinhaltet das ElektroG?

Das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) ist die gesetzliche Vorgabe zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Elektronikschrott.

Darauf sollten Sie achten

Da beim Betrieb der Tonerkartuschen eine elektrische Spannung an der Kartusche anliegt, zählt diese zum Elektro- bzw. Elektronikschrott. Die Hersteller kennzeichnen die Kartuschen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Solche gekennzeichneten Kartuschen dürfen nur über ein als „Erstbehandlungsanlage für Elektronikschrott“ zertifiziertes Unternehmen entsorgt werden. Diese Unternehmen sind auch bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registriert, was vom Verbraucher entsprechend überprüft und abgefragt werden kann.

Alle genannten Informationen geben Ihnen einen Eindruck davon, wie Sie mit dem anfallenden Abfall bzw. Elektronikschrott umgehen müssen. In einer leeren Tonerkartusche stecken viele wertvolle Ressourcen, die es zu schonen und nachhaltig wiederzuverwenden gilt. Beispielsweise ist hier zu nennen: Aluminium, Eisen und Erdöl. Die Wiederverwendung von Elektronikschrott wird im §22 des ElektroG geregelt und besagt, dass Elektroabfälle wiederverwertet werden müssen. Ist dies nicht möglich, so müssen diese recycelt werden. Und da man unter dem Begriff Recycling definitiv NICHT die thermische Verwertung (Verbrennung) meint (lt. KrWG §3 Abs. 25 ist diese gar ausgeschlossen) müssen Sie Ihre leeren Tonerkartuschen an einen zertifizierten Entsorger (EBA) zurück geben, um auch selbst auf der rechtlich sauberen Seite zu stehen.

Tonerkartuschen zum Sammelsystem!

Sowohl für Unternehmen als auch Privatnutzer besteht die Möglichkeit auf frei agierende Entsorgungsunternehmen zurück zu greifen. In aller Regel haben diese sich auf die Tonerkartuschen Entsorgung spezialisiert und sind mit den nötigen Zertifizierungen ausgestattet. Dementsprechend steht es Ihnen frei sich an eines der spezialisierten Entsorgungsunternehmen zu wenden und im gemeinsamen Austausch eine für Sie optimal zugeschnittene Entsorgungslösung auf den Weg zu bringen. Auch entsprechende Nachweise werden von Entsorgungsunternehmen bereitgestellt.

In der Ausführung gibt es unterschiedliche Varianten: Beispielsweise gibt es speziell für leere Tonerkartuschen Sammelboxen mit der Abmessung 60x40x60, die vom Kunden, in der Regel kostenfrei, geordert werden können. Aber auch Palettensammelboxen (120*80*100) werden angeboten um größere Mengen abzudecken.

Bei Sammelsystemen empfiehlt es sich auf das Kleingedruckte zu achten, da hier und da auch versteckte Kosten auf Sie lauern könnten, die eventuell bei Beschädigung oder Verlust der Sammelbox erhoben werden.

Bezüglich der Verpackung der leeren Tonerkartuschen ist es natürlich auch möglich, auf eigene nicht mehr gebrauchte Verpackungskartons zu setzen. Auch hier liegt natürlich der Gedanke der nachhaltigen Ressourcenschonung im Vordergrund. Wichtig hierbei ist lediglich, dass darauf geachtet wird, dass der jeweils eingesetzte Karton stabil genug ist und den Transport zum jeweiligen Sammelzentrum gut übersteht.

Ankauf von Tonerkartuschen

Es gibt verschiedene Arten von Sammelsystemen und Vergütungsmodellen für die leeren Tonerkartuschen.

Wichtig hierbei zu beachten wäre, dass Sie sich an eines wenden, welches die Vergütungsstruktur und auch die Preisgestaltung offen (möglichst online) darlegt, sodass Ihnen keine versteckten Kosten oder Nachteile entstehen. Denn auch bei den Vergütungen sind enorme Preisunterschiede möglich.

Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit auf ein Sammelsystem zurückzugreifen, welches keine monetäre Vergütung anbieten würde - sondern beispielsweise ein Punktesystem, das wiederum in aller Regel Wertgegenstände als Vergütung bei Erreichung eines gewissen Punktestandes auslobt. Sie können sich auch für ein gänzlich kostenloses System entscheiden, welches Ihnen allerdings keinerlei Vergütung bzw. Gegenwert für Ihre leeren Tonerkartuschen anbietet.

Das Recycling von Tonerkartuschen

Der Begriff Recycling steht ganz im Allgemeinen für die stoffliche Verwertung eines benutzten, nicht mehr gebrauchten Produkts. Daher ist das Recycling hier der ausschlaggebende Faktor und eine thermische Verwertung (Vernichtung) nach KrWG §3 Abs. 25 unter dem Begriff „Recycling“ ausgeschlossen.

Unternehmen, welche sich mit der Sammlung und Verwertung von gebrauchten Tonerkartuschen befassen, sind demnach nicht nur selbst in der Haftungspflicht, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nur ungenügend eingehalten werden, sondern ebenfalls Ihre Kunden (Sie um genau zu sein) werden in die Verantwortung gezogen. Daher ist es unabdingbar, dass Sie Informationen erhalten was tatsächlich mit den von Ihnen eingesandten oder bereitgestellten leeren Tonerkartuschen passiert. Ebenso sollten Sie regelmäßig die Entsorgungsnachweise Ihres zertifizierten Entsorgers erhalten – sodass Sie hier auf der sicheren Seite stehen.

Sie benötigen einen Entsorgungsnachweis

Ein Nachweis über die Entsorgung Ihrer Tonerkartuschen ist wichtig für Ihre Zertifizierungsunterlagen, insofern Sie regelmäßig ISO oder EMAS zertifiziert werden. Dieser zeigt an, wo und wie Sie Ihre Tonerkartuschen entsorgt haben, denn im Bereich der Elektroschrottentsorgung ist dies ein wesentlicher Punkt und unbedingt einzuhalten.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Entsorgungspartner für die leeren Tonerkartuschen über die entsprechenden Zertifikate verfügt und Ihnen den jeweiligen Entsorgungsnachweis zur Verfügung stellt. Dies wird von seriösen Unternehmen in der Regel standardmäßig direkt beim Erstkontakt als Serviceleistung zusätzlich angeboten.

Wiederverwendung statt Nachbau!

Warum Wiederverwendung?
Eine wieder befüllte qualitativ hochwertige Tonerkartusche ist immer die bessere Lösung im Vergleich zu einer billigen „New-Built“ (baugleiche Kartusche zur Originalkartusche – Nachbau), welche in der Regel aus Fernost bezogen werden kann. (siehe auch: Billigproduktion mit giftigem Flammschutzmittel DecaBDE aus Fernost).

Ferner ist die Wiederverwendung bzw. die recycelte Kartusche auch ganz einfach ein Helfer fürs Klima, da mit einer recycelten Kartusche bis zu 2 Liter Rohöl eingespart werden kann, welches für die Herstellung einer neuen Kartusche verwendet werden müsste. So können Sie ganz persönlich Ihren CO2 Fußabdruck ohne viel Aufwand verringern.

Fazit

Tonerkartuschen sind ein regelmäßiger Wegbegleiter im alltäglichen Büro-Dasein. Die leeren Tonerkartuschen sind oft ein Problem, da man sich nicht sicher ist, wo man diese entsorgen kann. Hierfür haben wir Ihnen nun einen kleinen Einblick und ein paar Entscheidungskriterien mit an die Hand geben können. So können Sie in Zukunft ohne große Sorge den für Sie passenden Entsorger finden und aktiv dabei helfen die wertvollen Ressourcen zu schonen.

Es ist wirklich elementar wichtig im Sinne einer gesetzeskonformen Entsorgung, dass Sie auf ein Sammelsystem zurückgreifen, welches Ihnen den ganzen Stoffstrom offen legt und Sie sicher gehen können, dass am Ende der Verwertungskette auch tatsächlich die stoffliche Verwertung steht.

illegale Entsorgung = Bußgeld droht

Sollten Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, stehen erhebliche Strafen im Raum.

Nach §22 des KrWG sind Sie als Abfallerzeuger bis zur endgültigen Verwertung Ihrer leeren Tonerkartuschen verantwortlich.
Bei Nichtbeachtung des genannten Paragrafen stehen Bußgeldzahlungen zwischen 10.000,-- und 100.000,-- EUR im Raum, welche über §45 im ElektroG geregelt sind.
Um eine gesetzeskonforme Tonerkartuschen Entsorgung nachweisen zu können, benötigen Sie einen fachlich korrekten Entsorgungsnachweis inkl. des Entsorgungsweges bis zur letzten Instanz.

Verbrennung ist verboten

Eine thermische Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung) ist für leere Tonerkartuschen verboten, da damit Unmengen an recycelbaren Materialien vernichtet würden. Eine thermische Verwertung sollte immer die letzte Möglichkeit der Verwertung sein und wird für Tonerkartuschen per Gesetz ausgeschlossen.

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